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Geschiedenen Arbeit

Getrennt lebende und Geschiedene Partner*Innen von Pfarrerinnen und Pfarrern

Bei Trennung/Scheidung kann von der Pfarrfamilienvertretung eine Unterstützung für die rechtliche Erstberatung gewährt werden.

 

Information im Fall von Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung sind immer ein schmerzhafter Einschnitt im Leben einer Familie, aber Pfarrfamilien leiden im besonderen Maße darunter. Nicht selten werden Betroffene mitunter sehr plötzlich aus ihrem familiären und kirchlichen Lebenszusammenhang herausgerissen.

Im Scheidungsfall verlieren sie das Privileg der Beihilfeberechtigung und haben ab 55 Jahren nicht mehr die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, sofern sie nicht selbst gesetzlich krankenversichert waren.

Neben den materiellen Einbußen treffen sie auch emotionale und geistige Folgen: Sie verlieren eventuell ihre innere und äußere Heimat. Über die Geschiedenenarbeit der Pfarrfamilien möchten wir Unterstützung und Austausch anbieten.

Dies kann eine Beratung und Begleitung sein. Es besteht zudem die Möglichkeit des Austausches von ebenfalls betroffenen Frauen, die mit den besonderen Bedingungen einer Ehe im Pfarrhaus vertraut sind  und Wege aus der Ausweglosigkeit selbst erfahren haben.

Weitere Informationen erhalten Sie hier